Satzung

SATZUNG
des Glogowatzer –Freizeit –Treff e.V.

§1. Name und Sitz
Der Verein trägt den Namen ,,Glogowatzer Freizeit –Treff ´´ ,kurz ,,GFT´´ und hat seinen Sitz im Landkreis Böblingen .

§2. Eintragung
Der Verein ist seit dem 29. April 1998 ,in das Vereinsregister des Amtsgerichts Böblingen(Register – Nummer :1392 ) eingetragen . Er führt nach der Eintragung den Zusatz ,,eingetragener Verein ´´ in der abgekürzten Form ,,e . V. ´´.

§3. Zweck und Ziel
Zweck des Vereins ist die Förderung der Heimatpflege und mildtätiger Zwecke im Sinne von §53 Ziffer 2AO .
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:Maßnahmen zur Erhaltung der Glogowatzer Mundart, Sitten und Gebräuche, sowie deren Kultur durch Sammeln von Mundliteratur, Darbietung von Volkstänzen und der Erhalt der alten Trachten. Ferner sollen Personen innerhalb Deuschlands und in Rumänien im Sinne von §53 Ziffer 2AO unterstützt werden in Form von Sach-, Geld- und Lebensmittelzuwendungen.

§4. Gemeinnützigkeit
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts ,, steuerbegünstigte Zwecke “ der Abgabenordnung ( AO). Der Verein ist selbstlos tätig. Er hat keine eigenwirtschaftlichen Ziele. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§5. Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

§6. Mitgliedschaft
Ordentliches Mitglied des Vereins kann jede Person werden welche das 18. Lebensjahr vollendet hat, in Glogowatz geboren wurde oder dort aufgewachsen ist,sowie die Ehepartner dieser Personen. Unterstützende Mitgliedschaft steht auch jeder anderen Person offen,die bereit ist , den Verein bei der Verfolgung seiner Ziele zu unterstützen.Der Antrag auf Mitgliedschaft wird schriftlich eingereicht. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt ,Ausschluß, Tod. Der Austritt wird durch schriftliche Mitteilung an den Vorstand spätestens einen Monat vor Ende des Kalenderjahres mitgeteilt. Der Ausschluß durch den Vorstand erfolgt bei Verstößen gegen Interessen oder das Ansehen des Vereins.
Die Zahl der unterstützenden Mitglieder darf nicht ¼ der Gesamtmitglieder überschreiten.

§7. Mitgliedsbeiträge
Die Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge und jährlichauf den Tag der Anmeldung zur Mitgliedschaft zu entrichten. Über die Höhe des Jahresbeitrags entscheidet die Mitgliederversammlung.

§8. Organe
Die Organe des Vereins sind: a) der Vorstand
b) die Mitgliederversammlung

§9.Der Vorstand
Der Vorstand wird jeweils für die Dauer von zwei Jahren durch die Mitgliederversammlung gewählt und besteht aus:1.Vorsitzender, 2. Vvorsitzender, Kassenwart, Schriftführer und bis zu sechs Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und aussergerichtlich durch drei Vorstandsmitglieder vertreten.Der Vorstand ist beschlußfähig wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Sämtliche Beschlüsse des Vorstands werden mit einfacher Mehrheit gefaßt.Bei Stimmengleichheit entscheidet die des 1. Vorsitzenden.

§10. Die Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist jährlich zum letzten Quartal durch schriftliche Einladung , spätestens 4 Wochen vor dem festgelegtem Termin, durch den Vorstand einzuberufen. Dabei ist die vom Vorstand festgesetzte Tagesordnung mitzuteilen. Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:
-Entlastung des Vorstandes
-Wahl des Vorstandes
-Beschlußfassung über Anträge aus der Tagesordnung
Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der erschienen Vereinsmitglieder gefasst.Bei Stimmengleichheit entscheidet die des Vorsitzenden. Außerordentliche Mitgliederversammlungen müssen nach Antrag von mindestens 1/3 der Mitglieder innerhalb der nächsten 6 Wochen einberufen werden.

§11. Auflösung des Vereins und Anfall des Vereinsvermögens
Die Auflösung des Vereins wird in einer Mitgliederversammlung beschlossen, derer Beschlussfassung über die Vereinsauflösung den Mitgliedern angekündigt ist. Der Beschluß bedarf einer Mehrheit von 4/5 der erschienen Mitglieder. BeiAuflösung oder Wegfall des steuerbegünstigten Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an die ,,Landsmannschaft der Banater Schwaben aus Rumänien in Deutschland e.V.“Sendlinger str. 55, 80331 München, mit der Vorgabe es für die Untergruppierung ,,Heimatsortsgemeinschaft (HOG) Glogowatz“ zur ausschließlichen und unmittelbaren Zuführung zu gemeinnützigen und mildtätigen Zwecken zu verwenden.

Sindelfingen, den 03. 10. 1998